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   LAG Hessen, 05.11.2012 - 17 Sa 217/12   

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LAG Hessen, 05.11.2012 - 17 Sa 217/12 (https://dejure.org/2012,102908)
LAG Hessen, Entscheidung vom 05.11.2012 - 17 Sa 217/12 (https://dejure.org/2012,102908)
LAG Hessen, Entscheidung vom 05. November 2012 - 17 Sa 217/12 (https://dejure.org/2012,102908)
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Volltextveröffentlichung

  • hensche.de

    Auflösungsantrag, Weiterbeschäftigung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 256/04

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hessen, 05.11.2012 - 17 Sa 217/12
    Liegt ein Grund vor, der an sich zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses geeignet erscheint, so muss in einem zweiten Schritt geprüft werden, ob in Anbetracht der konkreten betrieblichen Umstände noch eine den Betriebszwecken dienliche Zusammenarbeit möglich ist (BAG 23. Juni 2005 - 2 AZR 256/04 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 52; BAG 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 181).

    c) Richtig ist, dass nicht zwingend überhaupt ein Verhalten des Arbeitnehmers, insbesondere ein schuldhaftes Verhalten des Arbeitnehmers vorliegen muss; vielmehr kommt es darauf an, ob die objektive Lage bei Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz beim Arbeitgeber die Besorgnis aufkommen lassen kann, dass die weitere Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer gefährdet ist (BAG 23. Juni 2005 - 2 AZR 256/04 - aaO).

    Zu berücksichtigen ist hierbei allerdings, dass gerade Erklärungen im laufenden Kündigungsschutzverfahren durch ein berechtigtes Interesse des Arbeitnehmers gedeckt sein können (BAG 23. Juni 2005 - 2 AZR 256/04 - aaO).

  • ArbG Frankfurt/Main, 24.09.2010 - 24 Ca 1697/10

    Missbräuchliche Nutzung des Diensthandys - Erforderlichkeit einer Abmahnung

    Auszug aus LAG Hessen, 05.11.2012 - 17 Sa 217/12
    Aktenzeichen: 17 Sa 217/12 (Arbeitsgericht Frankfurt am Main: 24 Ca 1697/10) Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle.

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 24. September 2010, 24 Ca 1697/10, wird, auch soweit über sie noch nicht bereits entschieden ist, zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 24. September 2010, 24 Ca 1697/10, abzuändern und das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung, die zwölf Bruttomonatsgehälter nicht übersteigen sollte, zum 30. September 2010 aufzulösen.

  • LAG Hessen, 16.03.2010 - 4 Sa 1616/09

    Auflösungsantrag, Leistungsbedingte Kündigung, Weiterbeschäftigung

    Auszug aus LAG Hessen, 05.11.2012 - 17 Sa 217/12
    Der Tatbestand des Prozessbetrugs setzt hierbei nicht nur die objektive Unrichtigkeit einer Behauptung, sondern darüber hinaus auch eine Täuschungsabsicht des Vortragenden voraus (Hess. LAG 16. März 2010 - 4 Sa 1616/09 - AuR 2011, 128, Volltext: juris).

    Es kann damit offen bleiben, ob der Auffassung zu folgen ist, wonach der Weiterbeschäftigungsanspruch bereits durch Stellung eines Auflösungsantrags entfällt (vgl. hierzu LAG Hessen 16. März 2010 - 4 Sa 1616/09 - aaO).

  • BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06

    Kündigung - Anforderungsprofil - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hessen, 05.11.2012 - 17 Sa 217/12
    Liegt ein Grund vor, der an sich zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses geeignet erscheint, so muss in einem zweiten Schritt geprüft werden, ob in Anbetracht der konkreten betrieblichen Umstände noch eine den Betriebszwecken dienliche Zusammenarbeit möglich ist (BAG 23. Juni 2005 - 2 AZR 256/04 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 52; BAG 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 181).

    Nachlässiger Vortrag, der nach dem Bemerken des Irrtums sofort korrigiert wird, reicht dagegen nicht aus (BAG 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - aaO).

  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 482/09

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Verhalten des Arbeitnehmeranwalts

    Auszug aus LAG Hessen, 05.11.2012 - 17 Sa 217/12
    Dies gilt auch für von ihm nicht veranlasste Erklärungen des Prozessbevollmächtigten jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer sich diese zu Eigen macht und sich auch nachträglich nicht hiervon distanziert (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 297/09 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 63; BAG 09. September 2010 - 2 AZR 482/09 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 64).
  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 297/09

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Prozessverhalten des Arbeitnehmeranwalts

    Auszug aus LAG Hessen, 05.11.2012 - 17 Sa 217/12
    Dies gilt auch für von ihm nicht veranlasste Erklärungen des Prozessbevollmächtigten jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer sich diese zu Eigen macht und sich auch nachträglich nicht hiervon distanziert (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 297/09 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 63; BAG 09. September 2010 - 2 AZR 482/09 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 64).
  • BAG, 16.11.1995 - 8 AZR 864/93

    Kündigung eines Hochschullehrers nach Einigungsvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 05.11.2012 - 17 Sa 217/12
    Zutreffend ist, dass die aus einem Auflösungsantrag folgende Ungewissheit über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses derjenigen entsprechen kann, die vor der Verkündung eines erstinstanzlichen Urteil in einem Kündigungsschutzrechtsstreit besteht und deswegen das schutzwürdige Interesse des Arbeitgebers an einer Nichtbeschäftigung begründen kann (BAG 16. November 1995 - 8 AZR 864/93 - AP Einigungsvertrag Anl. I Kap. XIX Nr. 54).
  • BSG, 10.12.1974 - GS 1/74

    Rechtsmittelgegner - Beigeladener - Sprungrevision

    Auszug aus LAG Hessen, 05.11.2012 - 17 Sa 217/12
    Ist das Arbeitsverhältnis der Parteien damit auch nicht aufgrund Auflösungsantrags der Beklagten aufzulösen, steht dem Kläger auch der allgemeine Weiterbeschäftigungsanspruch bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzrechtsstreits zu (BAG 27. Februar 1985 - GS 1/74 - AP BGB § 611 Beschäftigungspflicht Nr. 14).
  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Hessen, 05.11.2012 - 17 Sa 217/12
    Es bedarf besonderer Anhaltspunkte, um unzutreffenden Vortrag als gezielte Irreführung des Gerichts oder der Gegenpartei auszuweisen (BAG 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - AP BGB § 626 Nr. 229 ["Emmely']).
  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 234/04

    Auflösungsantrag - Arbeitgeber

    Auszug aus LAG Hessen, 05.11.2012 - 17 Sa 217/12
    Als Auflösungsgründe für den Arbeitgeber gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG kommen solche Umstände in Betracht, die das persönliche Verhältnis zum Arbeitnehmer, die Wertung seiner Persönlichkeit, seiner Leistung oder seiner Eignung für die ihm gestellten Aufgaben und sein Verhältnis zu den übrigen Mitarbeitern betreffen (BAG 23. Juni 2005 - 2 AZR 234/04 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 51).
  • LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 1739/10

    Außerordentliche Kündigung - Abmahnung - Privatnutzung eines Diensthandys

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